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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsparteien

Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und das Schreibbüro Medicus, Inhaberin Martina Lehnert, Freiherr-vom-Stein-Straße 33, 69207 Sandhausen, Mobil +49 - 170 - 3 21 21 22 lehnertnospam@schreibbueromedicus.de (Auftragnehmer). Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dieses kein Vertragsverhältnis zwischen dem beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.

2. Geltungsbereich

Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei Auftragserteilung hat der Auftraggeber in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

3. Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers über das Internet oder in anderer Form sind freibleibend und unverbindlich. Zum Vertragsabschluss bedarf es des Auftrages des Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Auftragserteilung und Auftragsbestätigung können mündlich erteilt werden. Der Vertragsabschluss erfolgt mit Erteilung der mündlichen oder schriftlichen Auftragsbestätigung.

4. Auftragsbestätigung

Soweit nicht im Weiteren anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für den Gegenstand und Umfang des Auftrages sowie die Vergütung. Mengenangaben in der Auftragsbestätigung beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung im Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.

5. Lieferung

Die Lieferungen erfolgen auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg. Der Auftragnehmer haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung der Daten bei der Übertragung sind alleiniges Risiko des Auftraggebers, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers beruhen. Gleiches gilt bei anderweitiger Lieferung.

6. Lieferzeiten

Lieferzeiten sind nur bei verbindlicher Vereinbarung von "Overnight -Service" bindend. Dies bedarf einer fernmündlichen oder schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer ist dann angehalten, den Auftrag innerhalb der vereinbarten Frist zu erfüllen. In allen anderen Fällen bemüht sich der Auftragnehmer um Einhaltung angegebener Lieferzeiten und wird den Auftraggeber über eintretende erhebliche Verzögerungen schnellstmöglich in Kenntnis setzen. Verzögerungen von weniger als 10 % sind nicht erheblich. Bei eintretenden Verzögerungen ist der Auftraggeber nach Setzen einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosen Verstreichen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Schadenersatzanspruch ist außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7. Zahlungsart

Die Zahlung erfolgt per Überweisung nach Rechnungsstellung. Die Rechnungssumme ist innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge zu überweisen.

8. Gewährleistung

Offensichtliche Mängel der Leistung sind vom Auftraggeber, soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist, unverzüglich, bei Nichtkaufleuten innerhalb von 14 Tagen, in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail, zu rügen. Für die Nachbesserung ist eine angemessene Frist zu setzen. Unterbleibt eine solche Fristsetzung, sind Wandlung und Minderung ausgeschlossen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung nach Fristsetzung hat der Auftraggeber das Recht auf wahlweise Wandlung oder Minderung.

9. Störungen, höhere Gewalt

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden und Verzögerungen, die aufgrund von Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt beruhen, sofern nicht im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.

10. Haftungsbegrenzung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelungen des § 28 BDSG offenzulegen, soweit er sich bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient. Gleiches gilt, soweit die Offenlegung zur Erkennung, Eingrenzung oder Beseitigung von Störungen oder Fehlern in Datenverarbeitungsanlagen des Auftragnehmers notwendig ist.

11. Datenschutz und Sicherheit Ihrer Dateien

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei allen Aufträgen die Schweigepflicht und die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) strengstens zu beachten. Alle mit der Bearbeitung und dem Versand des Auftrages befassten Personen meines Schreibbüros sind hierüber schriftlich belehrt und verpflichtet worden. Bei Bedarf bestätigen wir Ihnen dies durch entsprechende Verpflichtungserklärungen.

Der Auftragnehmer ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren oder Sabotageprogramme zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.

12. Vertragsänderungen

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für ergänzungsbedürftige Lücken im Vertrag.